ANWENDUNGEN - SHOP

 

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Der Online-Shop

Ein Onlineshop ist eine spezielle Form des Versandhandels, bei dem ein Händler oder Hersteller gewerbliche Waren oder Dienstleistungen zum Verkauf oder zur Miete anbietet. Die Kommunikation zwischen Anbieter und Interessenten erfolgt zum großen Teil über das Internet. Der Onlineshop übernimmt zum einen die Aufgabe der Produktpräsentation und zum anderen die Abwicklung des Bestell- und Kaufvorgangs. Über Shopping-Apps werden Onlineshops auch auf Smartphones oder Tablet-PCs zugänglich gemacht (Mobile Shopping). Beim Bestellvorgang werden alle für den Versand der Ware und die Abwicklung der Bezahlung nötigen Informationen durch Eingabe des Kunden im Kassenbereich (Checkout) gesammelt.

Bei der Produktpräsentation setzten die Anbieter auf unterschiedliche Mittel: Neben Produktfotografie, Texten und technischen Daten kommen zunehmend dreidimensionale Produktabbildungen und Videos zum Einsatz. Auch der Einsatz von Kundenmeinungen wird zunehmend zum Standard. Die Produktpräsentation hat das Ziel, Umsatz durch perfekte Darstellung des Angebotes zu generieren und teure Retouren zu vermeiden. Bei variantenreichen Erzeugnissen, die nach individuellen Kundenwunsch in Massenfertigungen hergestellt werden, kann der Kunde über einen Konfigurator "sein" nach unterschiedlichen Kriterien wie Farbe, Material, Ausstattung und Design selber zusammenstellen. So bieten alle Fahrzeughersteller im Internet entsprechende Fahrzeug-Konfiguratoren an.[3] Die eigentliche Fahrzeugbestellung erfolgt hier dennoch meistens über den stationären Handel. Bei der Preisgestaltung setzen Händler auf Festpreise. Daneben gibt es Onlineshops, bei denen die Kunden - wie bei Auktionen - einen Preis bieten können.

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Im Zuge des Internetbooms gegen Ende des 20. Jahrhunderts gewannen Onlineshops immer mehr an Bedeutung. Internethändler haben den Vorteil, dass sie keinen physischen Verkaufsraum brauchen, dieser steht virtuell als Website zur Verfügung. Manche Onlinehändler verzichten deswegen auch auf eigene Lagerräume. Bestellungen werden direkt an den Produzenten oder Großhändler weitergeleitet, der sich um die Kommissionierung und den Versand der Ware kümmert (Drop Shipping). Alternativ bestellen manche Händler Ware erst, wenn dazu eine Kundenbestellung eingegangen ist. Dies ist dann erfolgversprechend, wenn die Kunden keine schnelle Lieferung erwarten. Die eingesparten Festkosten lassen sich dann an den Verbraucher weitergeben. Wichtiges Kriterium sind zusätzlich die Versandkosten. Unternehmen, die Ware kostenlos verschicken und zusätzlich eine schnelle Lieferung ermöglichen, sind so eine ernstzunehmende Konkurrenz zum stationären Einzelhandel geworden. Sogar Internetbuchhändler, die in Deutschland der Buchpreisbindung unterliegen und somit keine Rabattaktionen durchführen können, profitieren dadurch, dass sie dem Kunden bei gleichem Preis den Gang zum Buchladen ersparen. Hier spricht man vom klassischen Versandhandel.

In manchen Fällen dienen Läden zugleich als stationärer Laden und als Abhol- oder Rückgabestation für Ware, die der Kunde im Internet bestellt hat. Dies trifft beispielsweise auf Buchhändler zu. Auf diese Weise wird der Service im Laden vor Ort mit dem Online-Handel verknüpft.[4] Durch die Marktdominanz internationaler Handelskonzerne setzen Händler verstärkt auf Multichannel-Marketing zum strategischen Warenabsatz.

Bei digitalen Produkten wie Musikdateien, Software oder Onlinebüchern kann der Kunde nach dem Kauf das Produkt direkt herunterladen. Der physische Versand entfällt in dem Fall und der Kunde kann seinen Einkauf sofort nutzen.

 

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Kriterien zur Beurteilung von Shopsystemen

Kundennutzen
    Welchen Mehrwert können die Unternehmen durch den Shop ihrem Kunden liefern?
Kundenanalyse
    Wie und in welchem Umfang lassen sich Erkenntnisse über die Kunden gewinnen?
Integrationsfähigkeit
    Wie und in welchem Umfang werden bestehende betriebswirtschaftliche Systeme eingebunden?
Administrationsfähigkeit
    Wie einfach und flexibel lässt sich das System gestalten/administrieren?
Zukunftssicherheit
    Wie zukunftssicher sind die getätigten Investitionen, die weit über die Softwareanschaffung hinausgehen?
Rentabilität
    Wie teuer ist die Lösung im Sinne von Total Cost of Ownership?

Viele haben schon schlechte Erfahrungen beim Online-Shopping gesammelt. So zum Beispiel, dass die gelieferte Ware nicht den Beschreibungen und Bildern entsprach, Ware nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden konnte, gekaufte Artikel nicht ankamen, es Probleme bei der Kündigung von Online-Abonnements gab oder dass Konto- oder Kreditdaten missbraucht wurden. Zudem ergaben Studien, dass die wahrgenommene Sicherheit im Internetkauf mit der Häufigkeit der Nutzung zusammenhängt: Je öfter E-Commerce genutzt wird, desto sicherer wird es eingeschätzt. Es wird daher empfohlen, beim Handel im Internet auf Folgendes zu achten:

    Die vollständige Firmenadresse des Anbieters mit Kontaktmöglichkeit muss aufgrund der Impressumspflicht angegeben sein
    Ein Gütesiegel sollte vorhanden sein – drei Gütesiegel (Deutschland) haben sich etabliert: EHI, Trusted Shops, TÜV Saarland
    Verschlüsselte Verbindungen mit https bei der Kontodaten-Übermittlung sind am https:// in der Adresszeile und einem Schloss-Symbol im Browser ersichtlich.

 

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Deutsche Bestimmungen

In den §§ 312b ff. BGB (früher: FernAbsG) finden sich besondere Bestimmungen zu den sogenannten Fernabsatzverträgen. Unter anderem werden Fernabsatzverträge definiert, Ausnahmen vom Fernabsatzrecht angegeben und eine umfassende Informationspflicht für den Händler festgelegt. Der Verbraucher hat nun ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht.

Bei online geschlossenen Verträgen ist oft nicht klar ersichtlich, welches Recht anzuwenden ist. Bei einem elektronisch geschlossenen Kaufvertrag könnten zum Beispiel das Recht des Landes, in dem der Käufer seinen Sitz hat, das des Landes, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat oder das des Landes, in dem sich der Server befindet, in Frage kommen. Das Recht des E-Business ist ein sogenanntes Querschnittsrecht. Die Rechtsunsicherheit bedeutet jedoch keineswegs, dass im Bereich des E-Business eine rechtsfreie Zone herrscht. Viel mehr finden Regularien des internationalen Rechts (IPR) (in Deutschland zum Beispiel geregelt im EGBGB) Anwendung.

In der Bundesrepublik sind die europarechtlichen Bestimmungen zum E-Commerce in das BGB integriert worden und finden sich dort im Allgemeinen Teil und bei den Vorschriften zum Verbraucherschutz. Die technische Seite des E-Commerce wird im Telemediengesetz (TMG) geregelt. Für den Betreiber eines elektronischen Handelsplatzes ergeben sich aus §§ 8-10 TMG die Pflicht zur Prüfung, (soweit zumutbar) zur Vorsorge gegen Rechtsverletzungen durch die Nutzer, und gegebenenfalls zur Sperrung oder Löschung von Inhalten. Das gilt auch dann, wenn (eventuell mobile) Software-Agenten teilnehmen.

 

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